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www.guetazloh.de allez drin ! |
Früher
war es selbstverständlich, daß Kinder auf der Straße spielten.
Heute ist es selbstverständlich, daß sie es nicht tun.
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unsere
derzeitige Geburtenrate: 6800 Autos pro Stunde und 3050
Kinder pro Stunde Quelle:
Worldwatch 04/2007 |
Aufgrund eines einschneidenden Erlebnisses während einer Veranstaltung mit unserem Spielbus in Verl entstand diese Seite. Es war für uns bis dato nicht vorstellbar, daß eine derartige Anarchie auf den Straßen in Verl herrscht. Viele Fahrzeugführer verhalten sich tatsächlich so, als befinden sie sich im Wilden Westen.
Rechtsgrundlagen in verkehrsberuhigten Bereichen bzw. Spielstraßen:
das Schild Nr. 325 "Verkehrsberuhigter Bereich / Spielstraße" (s.o.) der StVO bedeutet u.a.:
- Fußgänger gelten als der schwächste Teilnehmer und sind deshalb zu schützen- Die gesamte Fläche eines verkehrsberuhigten Bereiches stellt eine Sonderfläche dar, auf der sowohl Gehen als auch Fahren erlaubt ist (letzteres nur mit erheblichen Einschränkungen!). Eine eigentliche Fahrbahn gibt es nicht! (OLG Köln, SS 136/97)- eine bauliche klare Trennung zwischen Gehweg und Fahrbahn gibt es nicht- Fußgänger dürfen die gesamte Straße nutzen. Sie sind nicht verpflichtet, am Straßenrand zu gehen. Kinder dürfen überall spielen, Kinderspiele sind überall erlaubt und erwünscht- Fahrzeuge aller Art (auch Fahrradfahrer, Inline-Skater usw.) dürfen nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Schrittgeschwindigkeit ist der Bereich zwischen 4 km/h und 7 km/h. (Empfehlung der ,Fahrlehrervereinigung Deutschland´: im ersten Gang im Standgas rollen.)- Fahrzeugführer dürfen Fußgänger weder gefährden noch behindern. Im Zweifelsfall muß der Fahrzeugführer anhalten und warten- geparkt werden darf nur auf gekennzeichneten Flächen (z.B. Bodenmarkierungen, andersartige Pflasterung); Links-Parken ist in verkehrsberuhigten Bereichen erlaubt (z.B. OLG Köln, SS 136/97)- Halten zum Ein- und Aussteigen sowie zum Be- und Entladen ist auch außerhalb gekennzeichneter Flächen uneingeschränkt zulässig. Allerdings sind Freiflächen ausdrücklich möglichst freizuhalten, damit Kinderspiele stattfinden könnenes finden sich problemlos weitere richterliche Auslegungen und Urteile - bezogen auf Geschehnisse in Spielstraßen und verkehrsberuhigten Zonen - im Internet und in Fachveröffentlichungen, alle aber beziehen sich im Grunde auf diese o.g. Punkte!
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einige Gerichtsurteile bzgl. Spielstraßen: - es ist einem sich in einem verkehrsberuhigten Bereich bewegenden Autofahrer zuzumuten und abzuverlangen, dass er sich auf die Möglichkeit einrichtet, dass Personen, insbesondere Kinder die zunächst nicht zu sehen sind, plötzlich die Fahrbahn betreten könnten. (OLG Frankfurt, 18.06.1999 – 25 U 129/98) - wenn ein noch nicht 7-jähriges Kind mit Erlaubnis seiner Eltern in einer ihm bekannten Spielstraße Fahrrad o.ä. fährt und dieses Fahrrad o.ä. beherrscht, sind seine Eltern nicht zur Beaufsichtigung verpflichtet (OLG Hamm, 09.06.2000 – MDR 2000, 1373) - die Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeuges kann auch per Schätzung eines Polizeibeamten festgestellt werden. Dies gilt insbesondere in Verkehrsbereichen mit Schrittgeschwindigkeit, da hier allein die Tatsache der Geschwindigkeitsüberschreitung ausreichend ist für eine Bestrafung des Fahrzeugfahrers (BayObLG, AZ 2 ObOWi 500/00) - Das Gefahrenzeichen "Spielende Kinder" verpflichtet einen Kraftfahrer auch ohne konkrete Gefahrenanzeige zu äußerster Sorgfalt. Dies gilt insbesondere, wenn das konkrete Umfeld der befahrenen Straße (dichte Wohnbebauung, schmaler Gehweg, parkende Fahrzeuge, Tageszeit) die Annahme nahe legt, es sei mit plötzlichem Auftauchen von Kindern zu rechnen (Oberlandesgericht Düsseldorf, Az.: 1 U 213/99) - In einer so genannten "Spielstraße" ist der Kraftfahrzeugführer zu ganz besonderer Aufmerksamkeit mit sofortiger Bremsbereitschaft speziell gegenüber Kindern verpflichtet. Dabei gehört auch das Herumfahren mit Kinderfahrrädern zu den in einer "Spielstraße" umfassend erlaubten Kinderspielen. Innerhalb solcher Zonen ist eine wesentlich geringere elterliche Überwachung als in anderen Verkehrsräumen geboten. Der Umstand, dass das Kind den Bereich zielgerichtet als Verkehrsteilnehmer befährt, ändert daran nichts. Lässt der Kfz-Führer diese gesteigerte Aufmerksamkeit vermissen, hat er gegen das Kind (hier: sieben Jahre alt) keinen Anspruch auf Schadenersatz, der durch die Kollision mit dem Kind entstanden ist (Oberlandesgericht Hamm, Az.: 9 U 226/99) - Bei Kindern, die im Straßenverkehr einen Unfall verursachen, ist eine Verantwortlichkeit bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres regelmäßig zu verneinen, weil ihnen insoweit die Einsichtsfähigkeit fehlt. Dies gilt jedenfalls dann, wenn sich das Kind im Straßenverkehr fahrlässig falsch verhalten hat. Fehlt es bei dem Kind an dieser Einsichtsfähigkeit, dann kann ihm auch kein Mitverschulden am Verkehrsunfall vorgeworfen werden (Oberlandesgericht Schleswig, Az.: 9 U 63/01) - Die Geschwindigkeitsbeschränkung in einer Spielstraße - Schrittempo = 7 km/h - gilt für Autos wie für Radfahrer. Kommt es zu einem Unfall zwischen beiden Fahrzeugen, wobei beide die Höchstgeschwindigkeit überschreiten, wird der Schaden wegen beiderseitigem Verschulden grundsätzlich geteilt. Aufgrund der hohen Betriebsgefahr eines Autos kann der Schaden jedoch auch in voller Höhe von dem Autofahrer zu übernehmen sein (OLG Hamm, Az. 6 U 63/96) - Kinder
im Alter zwischen 7 und 8 Jahren, die im Spiel Steine und Äpfel
über eine 2,5 m hohe Hecke auf das Nachbargrundstück werfen
und hierbei dort abgestellte Kraftfahrzeuge beschädigen, haften
regelmäßig für den eingetretenen Schaden nicht. Ihnen
fehlt in diesem Alter die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche
Einsicht. Selbst wenn diese Kinder gewusst hätten, dass hinter
dieser Hecke auch Kraftfahrzeuge abgestellt sein könnten, führt
dies nicht zu deren Haftung. Denn wenn Kinder herumtoben und sich ganz
auf ein Spiel konzentrieren, wird die Kenntnis von der möglichen
Gefährlichkeit von Steinwürfen in ein nicht einsehbares Gelände
vom kindlichen Übermut überlagert (OLG Köln, Az.: 22
U 71/02) |
Wenn man sich obiges in Ruhe durchliest, sollte man meinen, daß allein die Möglichkeit abschreckend genug sein müßte, bei Verletzung oder gar Tötung eines Menschen in einer Spielstraße wegen Totschlags angeklagt und verurteilt zu werden. Dem ist nicht so, denn stellt man die Fahrer zur Rede, so wird man - wie es uns selbst geschehen ist - sehr rüde beschimpft und angepöbelt. Zwei Fahrer stiegen gar aus und drohten mit Prügel, wenn wir ihnen nicht augenblicklich den Weg frei machen würden. Keiner der Angesprochenen hat auch nur ein wenig Verständnis gezeigt bzw. seinen Fehler eingesehen.
Die Situation:
Der Körnerweg war bis Mitte der 90er Jahre eine Sackgasse, ist heute Sonderfläche einer Spielstraße. Gleichzeitig ist der Körnerweg eine Zufahrtsstraße zum Wohngebiet Arndtstraße und damit - wohl unzulässigerweise - als Spielstraße deklariert.
Im vorderen Teil des Körnerwegs wohnen z.Z. 14 Familien bzw. Mietparteien mit 7 Kindern im Alter zwischen 3 und 14 Jahren, die Eckhäuser zur Lindenstraße nicht mitgezählt.
In der Vergangenheit wurden bereits diverse Spielgeräte angefahren und teilweise sogar zerstört, zum Glück ist keinem der Kinder bis heute etwas geschehen. Das liegt aber auch daran, daß gar keine Kinder mehr auf dem Körnerweg spielen können.
Der Körnerweg ist ein "Schleichweg", um dem starken Verkehrsaufkommen auf der Paderborner Straße auszuweichen.
Iim Mai 2003 wurde z.B. ein auf die Straße rollender Fußball überfahren und zerstört, der Fahrer setzte seine Fahrt ungebremst und in gleich hohem Tempo fort. Durch den Knall liefen die Anwohner auf die Straße in der Angst, eines der Kinder sei betroffen. Der Fahrer konnte festgestellt werden, er entschuldigte sich mehrere Wochen später nach direkter Aufforderung durch die Polizei mit den Worten " Wenn es ein Kind gewesen wäre, hätte ich natürlich angehalten! " (Daß das Kind dann aber schon verletzt oder tot gewesen wäre, hat er nicht verstanden!) Die wegen des Vorfalls benachrichtigte Polizei versprach, im Rahmen ihrer Möglichkeiten den Körnerweg zu beobachten und auch Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen, was zunächst aber nicht geschah.
Die Anwohner selbst berichten über wild gestikulierende und mit Fäusten drohende und ausgestiegende Fahrer, es wird gehupt und gedrängelt. Fährt ein Fahrzeugführer im vorgeschriebenen Schritt-Tempo von ca. 7 km/h, so wird er beleidigt, bedrängt und sogar genötigt.
Das Verkehrsaufkommen im Körnerweg ist zu bestimmten Zeiten extrem hoch (morgens zwischen 7 und 9 Uhr, mittags, nachmittags zwischen 16 und 19 Uhr), also genau in den Zeiträumen, in denen Kinder zur Schule oder zum Kindergarten gehen bzw. nach den Hausaufgaben draußen bei gutem Wetter spielen, zu Freunden fahren etc..
Mit Hilfe eines für den Sportbereich gedachten Geschwindigkeitmessgerätes (Lichtschranken) wurden über einen Zeitraum von ca. 2 Stunden an einem Sonntag Nachmittag die durchfahrenden Fahrzeuge gemessen. Kein Fahrzeug ist unter 18 km/h gefahren, der Durchschnitt lag bei ca. 35 km/h, der schnellste fuhr 63 km/h! Selbst wenn man argumentiert, daß das Messgerät nicht geeicht ist und man Toleranzen von ca. 2 km/h einkalkuliert, so ist dies erschreckend und keinesfalls akzeptabel.
Der Körnerweg als Sonderfläche einer Spielstraße ist baulich nicht verkehrsberuhigt angelegt. Die Haltebuchten und Verengungen sind fast ausschließlich einseitig, d.h. der Weg bietet sich zum schnellen Fahren geradezu an. Dies hat auch die Polizei vor Ort bestätigt. Wie der Wegeausschuß der Gemeinde Verl bei einer Ortsbegehung zu einer anderen Ansicht kam, wurde den Anwohnern trotzt mehrmaliger Anfrage nicht mitgeteilt.
Hinzu kommt, daß es wegen eines fehlenden Bürgersteigs in einer Spielstraße - da unlogisch und vom Gesetzgeber auch nicht gewollt - keinen Übergang vom Grundstück in den Fahrbereich der Sonderfläche einer Spielstraße gibt. Spielende Kinder und andere Passanten müssen sich in Hecken, Büsche und zwischen parkende Autos flüchten, um von den vorbeifahrenden Fahrzeugen nicht gefährdet bzw. angefahren zu werden.
Auf Grund des Vorfalles mit dem Fußball haben Kinder einen Brief an den Poli-Bären in Verl geschrieben. Von diesem kam zwei Wochen später ein Brief mit dem Inhalt, daß er (der Poli-Bär) den Fall an den zuständigen Polizisten weitergeleitet habe.
Erst nachdem über Bekannte die Polizei in Gütersloh mit den selbstgemachten Geschwindigkeitsmessergebnissen konfrontierte wurde, wurde binnen Stunden (!) einmal im Körnerweg und einmal in der Arndtstraße (direkt am Kindergarten) gemessen. Man konnte laut Aussage der Anwohner beobachten, daß die tätigen Polizisten mit dem Anhalten und Notieren nicht nachkamen. Zeitweise hatten sie bis zu sechs Fahrzeuge gleichzeitig herausgezogen, laut eigener Aussage haben sie aber nur ca. jedes dritte Auto anhalten können, die anderen mussten - trotz definitiv zu hoher Fahrgeschwindigkeit - wegen Überlastung und/oder aus Platzgründen fahren gelassen werden.
Diese Messungen wurden nur noch einmal wiederholt! (siehe Bild unten)
Angehalten wurde bei dieser letzten Aktion kein Fahrzeug, was aber auch nicht verwundert ...

Eine Woche später meldete sich der - vom Poli-Bären benachrichtigte - zuständige Polizist bei den Anwohnern mit Malbüchern für die Kinder, um sich von Ihnen die Geschichte mit dem Fußball erzählen zu lassen. Sie berichteten ihm von den Messungen seiner Kollegen, von denen er noch gar nichts wusste. Einige Tage später kam er noch einmal und erzählte, daß bei den Messungen kein Fahrzeug (!) die gesetzlich vorgeschriebene Geschwindigkeit auch nur annähernd eingehalten habe.
Allerdings seien bis zu einer Geschwindigkeit von ca. 20 km/h nur mündliche Verwarnungen ausgesprochen worden.
Dennoch habe ein Großteil der angehaltenen Fahrer nun mit einem Bußgeldverfahren zu rechnen, was klar aussagt, daß zum einen sehr viele der von der Polizei gestoppten Fahrzeuge wesentlich schneller als 21 km/h fuhren und daß die privat gemachten Messungen nicht zufällig und auch nicht falsch waren!
Diese Protokolle der Geschwindigkeitsüberprüfungen wurden den Anwohner mehrfach von Seiten der Kreispolizei und sogar vom Landrat, Herrn Sven Georg Adenauer, versprochen bzw. zugesagt. Trotz mehrfacher telefonischer und schriftlicher Anfrage und Bitte um Zusendung sind diese bis heute nicht zugesandt worden.
Die Anwohner können nicht nachvollziehen, daß anderswo in einer 30-km/h-Zone bei ca. 8 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung - also bei 38 km/h in einer 30 km/h-Zone - Bußgeldverfahren eingeleitet werden, während in einer Spielstraße, in der das Recht des Fußgängers und insbesondere des spielenden Kindes absolutes Vorrecht gegenüber den stark eingeschränkten Rechten aller Fahrzeuge hat, mit vollkommen anderen, nämlich abgeschwächteren Maßstäben gewertet wird !
Den angehaltenen Fahrzeugen wurde von der Polizei empfohlen, im zweiten Gang mit Standgas zu fahren.
Dies widerspricht nicht nur der Empfehlung der Fahrlehrervereinigung (Fahren im ersten Gang mit Standgas, s.o.), sondern dies bedeutet bei einem heute typischen Mittelklasse-Fahrzeug eine Geschwindigkeit von ca. 26-28 km/h !!
Die Anwohner sind sich einig, daß etwas geschehen muß.
Da sie es aber keinesfalls wollen, daß die durchfahrenden Fahrzeughalter heute mit einem Bußgeld bedacht werden, um in der nächsten Woche wieder mit überhöhter Geschwindigkeit durch den Körnerweg zu rasen, wünschen sie, daß der Körnerweg wieder zur Sackgasse gemacht wird, wie es im Landes- und Bundesgesetzt ausdrücklich empfohlen wird!
Es kann nicht sein, daß erst ein Mensch verletzt oder getötet werden muß, bevor die zuständigen Institutionen wach werden, am Ende aber von nichts gewusst haben wollen, da sie angeblich nicht informiert waren!
Ein Bürgerantrag einer Anwohnerin dahingehend wurde am 04.11.03 ohne jegliche Diskussion und ohne eine einzige Rückfrage eines der Mitglieder des zuständigen Wegeausschuss der Gemeinde Verl einstimmig abgelehnt. Das noch mehrfach von den Anwohnern angeforderte Protokoll der Sitzung wurde trotz mehrfacher Zusage seitens der Verler Verwaltung bis heute nicht zugesandt.
Die Reaktionen:
Der Kreis Gütersloh: In einem Schreiben des Landrates würdigt dieser ausdrücklich "das Engagement der Anwohner zur Hebung der Verkehrssicherheit auf dem Körnerweg", stellt aber gleich danach fest, daß "gemäß den Verwaltungsvorschriften weitere verkehrsregelnde Maßnahmen ... entbehrlich sind" und daß "auch aus Sicht der Kreispolizeibehörde keine weiteren Maßnahmen für erforderlich gehalten" werden.
Die Auswertung des für 7 Tage während der Sommerferien 2003 (also in der Urlaubszeit!) "eingesetzten mobilen Geschwindigkeitsdisplays ergab eine Verkehrsdichte von 510 Fahrzeugen pro Tag und Richtung", also ca. 1000 Fahrzeuge pro Tag in beide Richtungen.
Das heißt, daß - amtlich gemessen ! - ungefähr jede Minute ein Fahrzeug den Körnerweg befährt.
"Im Verhältnis zu der Größe des Wohngebietes, welches durch den Körnerweg ... erschlossen wird und in dem noch dazu ein Kindergarten angesiedelt ist, erscheint dieses Verkehrsaufkommen durchaus als üblich/normal".
Der Kindergarten war übrigens wegen der Sommerferien geschlossen!
Die Anwohner haben, da dieses Display wie ein Tachometer nur die effektive Geschwindigkeit des Fahrzeuges anzeigt (nicht aber die überhöhte Geschwindigkeit, wodurch beim Fahrzeugführer ein Lernprozeß angestoßen werden würde bzw. eine indirekte Belehrung stattfände), zwei zusätzliche Verkehrsschilder mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 7 km/h aufgestellt.
Die Fahrzeugführer im Körnerweg hat dies in keinster Weise interessiert, sie rasen weiter durch den Körnerweg.
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"Die Verkehrsverhältnisse auf dem Körnerweg wurden von der Kreispolizeibehörde in den letzten Wochen mehrfach intensiv überprüft. Aus den einzelnen Messprotokollen gehen jedoch keine gravierenden Geschwindigkeitsverstöße hervor."
Nur drei Absätze weiter vorne im Brief zitiert der Landrat Adenauer den Gesetzestext:
"Der Fahrzeugverkehr (auch Fahrradfahrer) muss Schrittgeschindigkeit fahren."
Wahrscheinlich ist dieser Widerspruch der Grund, warum sich der Kreis bis heute verweigert, die Messprotokolle offenzulegen bzw. zuzusenden...
Der Herr Landrat endet seinen Brief mit den Worten: "Eine intensive Überwachung ist aus Sicht der Kreispolizeibehörde nicht vorgesehen."
Weiter heißt es: "Ob der Körnerweg vor dem durchgeführten Straßenausbau tatsächlich eine Sackgasse war, konnte nicht mehr abschließend recherchiert werden."
Die Gemeinde Verl schreibt sogar, daß "eine Sperrung des Körnerwegs, der in dieser Form zu Beginn der 80er Jahre ausgebaut worden ist, nicht in Betracht" kommt.
Das Bild unten ist aus dem Jahr 1995 und es beweist, dass - wie von den Anwohner immer wieder angeführt - erst Ende der 90er Jahre während der Bauarbeiten des Hauses Körnerweg 8 der Körnerweg geöffnet und danach nie wieder geschlossen wurde. Weiß die Gemeinde Verl tatsächlich nicht, wann sie welche Straße angelegt hat, oder hält sie ihre Bewohner für blöd?

Die Gemeinde Verl selbst hat einen Flyer veröffentlicht, in dem jeder nachlesen kann:
"Der Anhalteweg (Reaktionszeit plus Bremsweg) ist bei 30 km/h nur halb so lang wie bei 50 km/h", nämlich "13,3 Meter". Bei Tempo 30 "liegt der Konzentrationspunkt ca. 15 Meter vor dem Fahrzeug", was aber auch bedeutet, daß der Fahrzeugführer bei der derzeit von der Gemeinde geduldeten Geschwindigkeit im Körnerweg gar nicht in der Lage sein kann, ein vor das Auto springendes spielendes Kind wahrzunehmen und entsprechend zu reagieren!
Läuft ein Kind 5 Meter vor einem 30 km/h fahrenden Auto auf die Straße, so ist es tot.
Läuft ein Kind 10 Meter vor einem 30 km/h fahrenden Auto auf die Spielstraße, ist es tot oder schwerstverletzt.
Läuft ein Kind 13,3 Meter vor einem 30 km/h fahrenden Auto auf die Spielstraße, so wird es - bei ideal verlaufender Reaktion des Autofahrers aufgrund des Konzentrationspunktes in 15 Meter Entfernung - angefahren und leicht- oder schwerverletzt oder sogar getötet.Auf der Spielstraße spielen kann ein Kind sowieso nicht.
Zur Erinnerung für die, deren Führerscheinprüfung schon länger zurückliegt: der Bremsweg bei Tempo 7 km/h liegt bei ca. 0,6 Meter, bei Tempo 12 km/h schon bei 1,8 Meter und bei einem durchschnittlichen Fahrradfahrer mit 18 km/h bei 5,5 Meter, vorausgesetzt er hat beide Hände am Lenker!
Die Gemeinde Verl selbst kennt diese Problematik: "Was wir nicht sehen, berücksichtigen wir auch nicht, z.B. plötzlich auf die Fahrbahn tretende Fußgänger, spielende Kinder, ... Radfahrer, die aus Ausfahrten herauskommen."
Weiterhin kann man in dem Flyer lesen: "Weniger Lärm und weniger schädliche Abgase verbessern das Wohnumfeld. Messungen zeigen, daß die Schadstoffe deutlich zurückgehen. Das niedrige Tempo und die gleichmäßige Fahrweise reduzieren den Lärmpegel, Messungen belegen den Rückgang aller Schadstoffe: CO2, CO, HO"
Der Umkehrschluß bedeutet dann aber, daß eine überhöhte Geschwindigkeit des allgemeinen Verkehrs genau das Gegenteil bedeutet! Ganz zu schweigen von der Wohnwertminderung und der Sachwertminderung!
"Weniger Abgas - mehr Wohnumfeldqualität!"
Die Gemeinde wirbt für Temporeduzierung, setzt sie aber selbst nicht konsequent durch!"Es ist festgestellt worden, daß der Ausbauzustand des Körnerweges in allen Belangen dem einer Spielstraße entspricht. In Anbetracht der Größe des Siedlungsgebietes an der Arndtstraße ist das Verkehrsaufkommen im Körnerweg nicht als auffällig zu bezeichnen. Auch das Verhalten der Kraftfahrer unterscheidet sich nicht von dem der Verkehrsteilnehmer in anderen Spielstraßen."
Dieser Auszug aus der Stellungnahme des Ordnungsamtes der Gemeinde Verl vom 17.10.03 war wahrscheinlich Grundlage für den gefällten Ratsbeschluß Anfang November 2003. Man kommt bei solchen Aussagen nicht um die Verstellung herum, daß Bundes- und Landesrecht hier ausgehebelt werden. Die Gemeinde Verl stellt einfach einen angeblichen Vergleich mit anderen Spielstraßen an und begründet damit Ihre Ablehnung.
Oder sollte auch die Gemeinde Verl nicht die Messprotokolle der Kreispolizei vorliegen haben und ohne jegliche Fakten Entscheidungen und Beschlüsse fällen?
Für die Gemeinde hat der Körnerweg Zufahrtsfunktion für das Wohngebiet Arndtstraße (womit auch die gesetzeswidrige Tollerierung als Schleichweg akzeptiert wird!), aber gesetzlich ist dies eindeutig falsch! Im Gesetzestext wird klipp und klar dargelegt, daß eine Spielstraße nur dann eine Spielstraße sein darf, wenn sie die weiter oben bereits benannten und unten von den Landes- und Bundesbehörden noch einmal aufgeführten Parameter erfüllt: u.a. ist Durchgangsverkehr zu verhindern und nicht - wie hier - amtlich auch noch zu fördern!
Das OLG Köln hat eindeutig festgestellt , daß es eine eigentliche Fahrbahn nicht gibt (SS 136/97), insofern ist die Haltung der Gemeinde Verl in diesem Punkt rechtlich nicht haltbar. Aber es wohnen ja nur ein paar Personen am Körnerweg, die werden sich schon in ihr Schicksal begeben...
Genau gegensätzlich urteilen da das Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung des Landes NRW und das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen in Bonn.
Sie antworten auf schriftliche Anfrage der Anwohner wie folgt:
"Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten und, wenn nötig, den Füßgängern Vortritt lassen. Unter Schrittgeschwindigkeit ist eine sehr langsame Geschwindigkeit zu verstehen, die der eines normal gehenden Fußgängers entspricht."
Hinsichtlich Verkehrsaufkommen wird eindeutig festgelegt, daß "die in Betracht kommende Straße, insbesondere durch geschwindigkeitsmindernde bauliche Maßnahmen, überwiegend Aufenthalts- und Erschließungsfunktion für die Anwohner hat und der Fahrzeugverkehr nur von untergeordneter Bedeutung ist."
Die Rechtsabteilung des Bundesministeriums erwähnt diesbezüglich sogar nochmals den Absatz 6 der Vorschrift für die Verkehrszeichen 325 und 326 (verkehrsberuhigter Bereich / Spielstraße):
"1. Veränderung des Straßennetzes oder der Verkehrsführung, um den Durchgangsverkehr zu verhindern, wie die Einrichtung von Sackgassen, Sperrung von "Schleichwegen", ..."
"4. die Einrichtung von Einbahnstraßen""5. Aufpflasterungen"
Es bleibt zu hoffen, daß die Politiker und Gemeindeverwalter, die diesen Zustand durch Öffnung der Sackgasse und durch Einrichtung einer Spielstraße erst ermöglicht haben, schnellstmöglich dem Landes- und Bundesgesetz und entsprechend dem Wunsch der Anwohner handeln. Man darf als Gemeindevertreter nicht einfach etwas anfangen und dann die Gemeindemitglieder mit den entstehenden Problemen alleine lassen. Solche Gemeindevertreter kann eine Gemeinde nicht gebrauchen!
Der Gemeinde Verl bleibt bei Betrachtung der Rechtslage bzw. der Rechtsauslegung von Land und Bund nur der Rückbau des Körnerweges zur Sackgasse, wollen Sie sich nicht irgendwann - und dann zu Recht - den Vorwurf gefallen lassen müssen, zunächst falsch und dann gar nicht gehandelt zu haben!
Weder der Kreis in Vertretung von Landrat und Kreispolizei noch die Gemeinde können heute oder in Zukunft sagen, sie hätten von nichts gewußt. Alle haben sich - wie sie immer wieder betonen - "bemüht" und "intensiv mit der Sache befasst". Wenn aber morgen ein Mensch angefahren oder gar tot auf dem Körnerweg liegt, dann hat garantiert wieder niemand der jetzt Angesprochenen von diesen Zuständen im Körnerweg gewußt. Dann ist es der böse Autofahrer gewesen, und alle o.g. Institutionen werden Abscheu äußern und Unverständnis zeigen bei so viel gesetzeswidrigem Verhalten.
Hauptsache, man muß sich dann nicht an die eigene Nase fassen!
Es hat in der Geschichte schon vielfach Personen gegeben, die versucht haben, ihre Hände in Unschuld zu waschen.
Deren Schicksale kann man heute in Geschichtsbüchern, Dokumentationen etc. nachlesen

Diese Seite wurde im Juni 2004 online gestellt. Es handelt sich um eine Zusammenfassung der Geschehnisse im Körnerweg in Verl, des Schriftwechsels zwischen den Anwohnern des Körnerwegs und den zuständigen Institutionen sowie um Veröffentlichungen Dritter im Internet und in Fachveröffentlichungen, die thematisch zu diesem Problem passen bzw. Stellung genommen haben und die so Dritten hilfreich sein sollen, die eigentliche Problematik zu verstehen.
Dritte, die diese Seite finden und ähnliche Probleme haben bzw. sogar Erfolge nachweisen können, sind sehr gerne eingeladen, Kontakt aufzunehmen. Bitte wenden Sie sich an den Webmaster dieser Seite, er wird alle eingehenden E-Mails an die Anwohner des Körnerwegs weiterleiten.
Für andere Dritte, die mit der Problematik "Spielstraße" noch gar keinen Kontakt hatten, soll diese Seite auch lehrreich sein.
Allein die gesprochenen Gerichtsurteile sollten jeden aktiven Verkehrsteilnehmer aufhorchen und nachdenken lassen, denn es gibt in ganz Europa Spielstraßen, und irgendwann muß wohl jeder Fahrzeugführer einmal wissen, wie er sich in einer so gekennzeichneten Straße korrekt zu verhalten hat.
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